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VORLÄUFERZELLEN - Vorsicht illegal-

#1
mal ne anmerkung zu den Vorläuferzellen aus dem Warenbestand

das sind keine technischen kleineren starterbatterien , vorgeschaltet oder sowas 
hatte mich hier gewundert warum ich auf ner reise auf einmal ILLEGALE FRACHT in nem system hatte


Vorläuferzellen 

Progenitor-Zellen

Gezielt manipulierte Zellen zur Wiederherstellung von Schäden in älteren menschlichen Zellen.

Sie können das Leben von Menschen, die sie einnehmen, erheblich verlängern.

Einige Kulturen halten sie für unmoralisch, zumal sie in der Regel von den reichsten Menschen verwendet werden,
und deshalb sind sie in einigen Ländern illegal.

oder anders gesagt es gibt systeme und lebensgemeinschaften
die jagen euch deswegen bis aufs messer und verbrennen euch auf dem nächsten opferstein
wenn ihr mit diesem zeugs im system auftaucht



Progenitorzelle WIKIPEDIA


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Eine Progenitorzelle oder Vorläuferzelle ist der Abkömmling einer multipotenten adulten Stammzelle oder wurde aus fetalem Gewebe isoliert.[1] Sie weist einerseits hinsichtlich ihrer Regenerationsfähigkeit Stammzelleigenschaften auf, ist aber andererseits auf einen künftigen Funktionsbereich festgelegt – allerdings ist diese „Festlegung“ noch umkehrbar. Progenitorzellen werden daher gelegentlich auch als determinierte Stammzellen bezeichnet.
In jüngerer Zeit wurden in vielen Geweben Vorläuferzellen nachgewiesen, so im Herzen, in der Muskulatur, im Fettgewebe, in der Haut und im Gehirn.
Da das Forschungsgebiet sich derzeit dynamisch entwickelt, ist die Nomenklatur ebenfalls noch im Fluss; die Bezeichnung Progenitorzelle wird daher gelegentlich auch als Synonym für Stammzelle verwendet, gelegentlich aber auch ganz eng gefasst für die Vorläuferzellen des blutbildenden Systems.
Hämatopoetische Vorläuferzellen
Hämatopoetische Vorläuferzellen sind weitestgehend undifferenzierte Vorläuferzellen des blutbildenden Systems, aus denen sich verschiedene weiße Blutkörperchen oder rote Blutkörperchen entwickeln können. Sie kommen vor allem im Knochenmark vor, in geringer Konzentration aber auch im Blutgefäßsystem.
Endotheliale Vorläuferzellen (EPC)
Als endotheliale Vorläuferzellen werden im Blut zirkulierende Zellen bezeichnet, die die Fähigkeit haben, zu Endothelzellen zu differenzieren. Die Charakterisierung dieser Zellen ist derzeit nicht genau definiert. Zumeist werden Blutzellen als EPCs bezeichnet, die spezifischen Zelloberflächenproteine von Vorläuferzellen tragen und gleichzeitig bereits charakteristische Endothelzellproteine besitzen. Derzeit wird untersucht, ob sich EPCs zur Therapie von Herz- und Gefäßkrankheiten eignen.


Als Stammzellen werden allgemein Körperzellen bezeichnet, die sich in verschiedene Zelltypen oder Gewebe ausdifferenzieren können. Je nach Art der Stammzelle und ihrer Beeinflussung haben sie das Potenzial, sich in jegliches Gewebe (embryonale Stammzellen) oder in bestimmte festgelegte Gewebetypen (adulte Stammzellen) zu entwickeln.
Stammzellen sind in der Lage, Tochterzellen zu generieren, die selbst wiederum Stammzelleigenschaften besitzen, aber auch solche mit größerer Ausdifferenzierung.[1] Hierzu befähigt sie ein noch nicht vollständig geklärter Mechanismus asymmetrischer Zellteilung. Über das jeweilige Schicksal der Zellen entscheidet dabei vor allem das biologische Milieu, in dem sie sich befinden.
Stammzellen werden vor allem durch ihr ontogenetisches Alter und ihr Differenzierungspotenzial unterschieden: die ontogenetisch frühesten Stammzellen sind die pluripotenten embryonalen Stammzellen, aus denen später die primitiven Keimstammzellen sowie die somatischen Stamm- und Progenitorzellen (oder Vorläuferzellen) hervorgehen. Phylogenetisch gehen die Stammzellen auf den letzten gemeinsamen eukaryotischen Vorfahren (LECA) zurück.[2]
Auch Pflanzen besitzen Stammzellen. Diese befinden sich an der Spitze des Sprosses im sogenannten Apikalmeristem sowie an den Wurzelspitzen im Wurzelmeristem. Im Gegensatz zu fast allen tierischen und menschlichen Zellen besitzen bei Pflanzen praktisch alle Zellen die Fähigkeit, einen kompletten Organismus zu regenerieren.

Ethische Kontroverse

Die Art der Gewinnung menschlicher embryonaler Stammzellen (abgekürzt oft: hES-Zellen; h = human) nach In-vitro-Fertilisation führte zu einer hitzigen, bis heute andauernden ethischen Debatte.

Die Verwendung von menschlichen embryonalen Stammzellen in der Forschung und Medizin wird von einem Teil der Gesellschaft abgelehnt, da zu ihrer Gewinnung die Zerstörung von frühen menschlichen Embryonen erforderlich ist („verbrauchende“ Embryonenforschung). Grundsätzlich geht es bei der Diskussion in Deutschland vor allem um die Frage, ob der frühe Embryo als menschliches Wesen unter den Würdeschutz des Grundgesetzes fällt und damit sein Leben keinerlei Abwägungen unterliegen dürfe. Die Gegner der Stammzellenforschung bemühen dabei oftmals die so genannten SKIP-Argumente, um von ihrer Position zu überzeugen.[9] Die Befürworter der Forschung an embryonalen Stammzellen führen hingegen häufig das Argument des möglicherweise sehr hohen positiven Potentials der Forschung mit humanen embryonalen Stammzellen ins Feld: Die Wissenschaftler erhoffen sich unter anderem eine Heilung schwerer Krankheiten (Parkinson-Krankheit, Diabetes mellitus, Querschnittlähmung) sowie die Möglichkeit, zerstörte Organe nachwachsen zu lassen. Konkrete Hinweise auf solche therapeutischen Erfolge gibt es allerdings zum gegenwärtigen Zeitpunkt lediglich aus Tierexperimenten mit Nagern.

Die Deutsche Bischofskonferenz (katholisch) vertritt die Meinung, dass menschliches Leben ab der Befruchtung der Eizelle vorliege. Dementsprechend gebühre dem Menschen ab der Befruchtung eine Würde, die eine Zerstörung der befruchteten Eizelle verbiete.[10] Ebenso äußerte sich die Kongregation für die Glaubenslehre unter Joseph Ratzinger 1987 in der Instruktion Donum Vitae.[11] Papst Johannes Paul II. äußerte sich u. a. hierzu in der Enzyklika Evangelium vitae 1995 und griff die entsprechenden Aspekte der Fragestellung aus Donum Vitae auf.[12] Die päpstliche Akademie für das Leben gab 2000 eine entsprechende Erklärung heraus, die sich insbesondere mit technischen Fragen der Stammzellforschung auseinandersetzt.[13] Eine der letzten katholischen Stellungnahmen diesbezüglich war die Erklärung Dignitas personae der Römischen Glaubenskongregation.[14]

Ebenso gibt es theologische Überzeugungen, dass bereits der frühe Embryo beseelt sei. Dieser Embryo habe eine Seele und stehe deshalb unter besonderem Schutz. Darauf Bezug nehmend weisen manche Befürworter der Stammzellforschung darauf hin, dass man im Anschluss an Thomas von Aquin in der katholischen Kirche bis in die Neuzeit glaubte, dass die Beseelung des Embryos schrittweise erfolge (Sukzessivbeseelung) und die höchste Form der Seele, die „anima intellectiva“, erst ca. drei Monate nach der Empfängnis übertragen werde. Endgültig hat die katholische Kirche erst in der Bulle Apostolicae Sedis (1869, unter Pius IX.) die Lehre von der vollen Menschwerdung am 80. Tag aufgegeben.

Die evangelische Kirche hingegen möchte die Dialogfindung unterstützen, um einen Konsens in dieser Frage zu finden. Einig sind sich die Vertreter der evangelischen Kirche darüber, dass für die Isolierung embryonaler Stammzellen keine Embryonen hergestellt werden dürfen. Zur Frage der generellen Verwendung von schon bestehenden embryonalen Stammzellen hat sie bisher noch nicht Stellung bezogen; sie möchte die Grundlagenforschung an embryonalen Stammzellen „so schnell wie möglich hinter sich lassen“.[15]
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